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Richtlinien / Grundlagen

Die Anforderung an einen Erdbaumaschinenführer wird seitens der Berufsgenossenschaft in der 

BGR 500 Kapitel 2.12 wie folgt beschrieben:

    1. mindestens 18 Jahre alt 

    2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet 

    3. ihre Befähigung nachgewiesen haben

    4. körperlich und geistig geeignet

Des Weiteren ergeben sich noch folgende Vorschriften:            VBG 40

                                                                                     Betr. Sich. V

Dies schreiben alle Berufsgenossenschaften vor.

Jährliche Nachschulungspflicht

Die BG verpflichtet alle Unternehmer ihre Mitarbeiter über auftretende Gefahren sowie die

Arbeitssicherheit jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Erdbaumaschinen.

Bitte beachten:

Wenn Sie ihre Erdbaumaschine auf öffentlichem Gelände bewegen benötigen Sie einen gültigen

Führerschein der Klasse L oder T oder CE