Gabelstapler
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Richtlinien / Grundlagen
Von der Berufsgenossenschaft wird in der Unfallverhütungsvorschrift zur Ausbildung und Prüfung
von Gabelstaplerfahrern laut BGV D 27 unter § 7 Absatz 1 sowie unter BGG 925 gefordert:
Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder
Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
     1. mindestens 18 Jahre alt sind
     2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
     3. ihre Befähigung nachgewiesen haben
Dies schreiben alle Berufsgenossenschaften vor.
Achtung ! Jährliche Unterweisungspflicht!
Die BG-Vorschriften A1 § 7 und § 14 sowie dass Arbeitsschutzgesetz  §§12 u. 15 schreiben
die Durchführung einer jährlichen Unterweisung/ Nachschulung vor.
Bitte beachten:
Wenn Sie Ihren Stapler auf öffentlichem Gelände bewegen benötigen Sie
einen gültigen Führerschein Klasse B