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Richtlinien / Grundlagen |
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Die Anforderung an
einen Erdbaumaschinenführer wird seitens der
Berufsgenossenschaft in der |
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BGR 500 Kapitel
2.12 wie folgt beschrieben: |
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1. mindestens 18 Jahre alt |
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2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet |
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3. ihre Befähigung nachgewiesen haben |
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4. körperlich und geistig geeignet |
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Des Weiteren
ergeben sich noch folgende Vorschriften:
VBG 40 |
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Betr. Sich. V |
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Dies schreiben alle
Berufsgenossenschaften vor. |
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Jährliche
Nachschulungspflicht |
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Die BG verpflichtet
alle Unternehmer ihre Mitarbeiter über auftretende
Gefahren sowie die |
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Arbeitssicherheit
jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich
der Erdbaumaschinen. |
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Bitte beachten: |
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Wenn Sie ihre
Erdbaumaschine auf öffentlichem Gelände bewegen
benötigen Sie einen gültigen |
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Führerschein der
Klasse L oder T oder CE |
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