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Richtlinien / Grundlagen |
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Von der Berufsgenossenschaft wird
in der Unfallverhütungsvorschrift zur Ausbildung und
Prüfung |
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von Gabelstaplerfahrern laut BGV D
27 unter § 7 Absatz 1 sowie unter BGG 925 gefordert: |
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Der Unternehmer darf mit dem
selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit
Fahrersitz oder |
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Fahrerstand Personen nur
beauftragen, die |
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1.
mindestens 18 Jahre alt sind |
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2. für
diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und |
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3. ihre
Befähigung nachgewiesen haben |
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Dies schreiben alle
Berufsgenossenschaften vor. |
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Achtung ! Jährliche
Unterweisungspflicht! |
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Die BG-Vorschriften A1 § 7 und §
14 sowie dass Arbeitsschutzgesetz §§12 u. 15 schreiben
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die Durchführung einer jährlichen
Unterweisung/ Nachschulung vor. |
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Bitte beachten: |
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Wenn Sie Ihren Stapler auf
öffentlichem Gelände bewegen benötigen Sie |
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einen gültigen Führerschein Klasse
B |