Gabelstapler
VORAUSSETZUNGEN / gesetzliche GRUNDLAGEN / weitere Anforderungen
Für die Teilnahme an einer Gabelstaplerschulung (Staplerschein) gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen und gesetzliche Grundlagen:
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme: Auszubildende unter fachlicher Aufsicht – jedoch auch hier ein Mindestalter von 16 Jahre).
Körperliche und geistige Eignung für das sichere Führen eines Gabelstaplers. Eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung kann vom Arbeitgeber verlangt werden.
Ausreichende Sprachkenntnisse, um Anweisungen und Sicherheitsregeln zu verstehen.
Erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Ausbildung mit Abschlussprüfung nach den Vorgaben der DGUV.
1. DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge
§ 7 regelt, dass nur geeignete, ausgebildete und schriftlich beauftragte Personen Gabelstapler selbstständig führen dürfen.
2. DGUV Grundsatz 308-001
Legt die Inhalte, den Umfang und die Durchführung der Ausbildung sowie die theoretische und praktische Prüfung fest.
3. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Verpflichtet den Arbeitgeber, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und Beschäftigte angemessen zu unterweisen.
4. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich Flurförderzeugen.