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 0173 - 3 29 24 42  Andreas Weinmann, Spitzwegstr. 22, 76571 Gaggenau

Hubarbeitsbühnen

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VORAUSSETZUNGEN/ gesetzliche GRUNDLAGEN

Die Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen richtet sich in Deutschland im Wesentlichen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 sowie den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Hubarbeitsbühnenschulung

Teilnehmer sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen sind im Rahmen der Berufsausbildung unter Aufsicht möglich jedoch muss der Schüler mindestens 16 Jahre alt sein).

  • Körperliche, geistige und charakterliche Eignung.

  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache bzw. der verwendeten Schulungssprache.

  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA), sofern für den praktischen Teil erforderlich.

Voraussetzungen zum selbstständigen Bedienen einer Hubarbeitsbühne

Nach erfolgreicher Ausbildung dürfen Beschäftigte eine Hubarbeitsbühne nur bedienen, wenn sie:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,

  2. theoretisch und praktisch ausgebildet wurden,

  3. ihre Befähigung durch eine bestandene Prüfung nachgewiesen haben und

  4. vom Arbeitgeber schriftlich mit dem Bedienen beauftragt wurden

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