Hubarbeitsbühnen
VORAUSSETZUNGEN/ gesetzliche GRUNDLAGEN
Die Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen richtet sich in Deutschland im Wesentlichen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 sowie den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Hubarbeitsbühnenschulung
Teilnehmer sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen sind im Rahmen der Berufsausbildung unter Aufsicht möglich jedoch muss der Schüler mindestens 16 Jahre alt sein).
Körperliche, geistige und charakterliche Eignung.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache bzw. der verwendeten Schulungssprache.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA), sofern für den praktischen Teil erforderlich.