Schulung
Grundausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Die Basisausbildung vermittelt die Grundkenntnisse und die gesetzlichen Mindestanforderungen und Vorschriften. Die Lehrgänge können für Teilnehmer mit und ohne praktische Fahrpraxis angepasst werden.
Inhalte einer Gabelstaplerschulung
Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Theorie
Rechtliche Vorschriften
Unfallverhütung
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
Standsicherheit und Tragfähigkeit
Lastschwerpunkt
Verkehrsregeln im Betrieb
Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
Verhalten bei Unfällen
Praxis
Fahrzeugkontrolle vor Fahrtbeginn
Sicheres Anfahren und Bremsen
Lenken und Rangieren
Last aufnehmen, transportieren und stapeln
Arbeiten auf Rampen und in engen Bereichen
Sicheres Abstellen des Staplers
Praktische Fahrübungen und Abschlussprüfung.
Abschluss der Schulung
Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhält der Teilnehmer einen Ausbildungsnachweis (Staplerschein). Dieser allein berechtigt jedoch noch nicht zum selbstständigen Fahren im Betrieb.
Weitere Anforderungen nach bestandener Schulung
Auch mit bestandenem Staplerschein darf ein Beschäftigter erst dann selbstständig fahren, wenn:
der Arbeitgeber einen schriftlichen Fahrauftrag erteilt hat und
eine betriebsbezogene Unterweisung erfolgt ist
Damit sind die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für den sicheren und gesetzeskonformen Einsatz von Gabelstaplerfahrern erfüllt.
JÄHRLICHE NACHSCHULUNG FÜR BEDIENER VON GABELSTAPLERN
Die BG schreibt allen Unternehmern vor, ihre Mitarbeiter über auftretende Gefahren sowie Arbeitssicherheit einmal jährlich zu unterweisen. Dieses gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Dies erfolgt in Form eines theoretischen Unterrichtes mit schriftlicher Prüfung.
Der Unterricht umfasst einen zeitlichen Rahmen von ca. 1-2 Stunden, je nach Thema und Schwerpunkt. Danach erhält der Teilnehmer, zum Nachweis der Teilnahme, einen Stempel in seinem Papierfahrausweis oder eine Teilnahmebestätigung, sofern er einen Kartenführerschein hat.
Die rechtlichen Grundlagen sind:
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Beschäftigte müssen regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
§ 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" – Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich.
Für das Führen von Gabelstaplern gelten zusätzlich die Anforderungen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 68 sowie im DGUV Grundsatz 308-001.