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 0173 - 3 29 24 42  Andreas Weinmann, Spitzwegstr. 22, 76571 Gaggenau

Schulung

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Grundausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Die Basisausbildung vermittelt die Grundkenntnisse und die gesetzlichen Mindestanforderungen und Vorschriften. Die Lehrgänge können für Teilnehmer mit und ohne praktische Fahrpraxis angepasst werden.

Inhalte einer Gabelstaplerschulung

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Theorie

  • Rechtliche Vorschriften

  • Unfallverhütung

  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen

  • Standsicherheit und Tragfähigkeit

  • Lastschwerpunkt

  • Verkehrsregeln im Betrieb

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung

  • Verhalten bei Unfällen

Praxis

  • Fahrzeugkontrolle vor Fahrtbeginn

  • Sicheres Anfahren und Bremsen

  • Lenken und Rangieren

  • Last aufnehmen, transportieren und stapeln

  • Arbeiten auf Rampen und in engen Bereichen

  • Sicheres Abstellen des Staplers

  • Praktische Fahrübungen und Abschlussprüfung.

Abschluss der Schulung

Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhält der Teilnehmer einen Ausbildungsnachweis (Staplerschein). Dieser allein berechtigt jedoch noch nicht zum selbstständigen Fahren im Betrieb.

Weitere Anforderungen nach bestandener Schulung

Auch mit bestandenem Staplerschein darf ein Beschäftigter erst dann selbstständig fahren, wenn:

  • der Arbeitgeber einen schriftlichen Fahrauftrag erteilt hat und

  • eine betriebsbezogene Unterweisung erfolgt ist

Damit sind die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für den sicheren und gesetzeskonformen Einsatz von Gabelstaplerfahrern erfüllt.

JÄHRLICHE NACHSCHULUNG FÜR BEDIENER VON GABELSTAPLERN

Die BG schreibt allen Unternehmern vor, ihre Mitarbeiter über auftretende Gefahren sowie Arbeitssicherheit einmal jährlich zu unterweisen. Dieses gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Dies erfolgt in Form eines theoretischen Unterrichtes mit schriftlicher Prüfung.

Der Unterricht umfasst einen zeitlichen Rahmen von ca. 1-2 Stunden, je nach Thema und Schwerpunkt. Danach erhält der Teilnehmer, zum Nachweis der Teilnahme, einen Stempel in seinem Papierfahrausweis oder eine Teilnahmebestätigung, sofern er einen Kartenführerschein hat.

Die rechtlichen Grundlagen sind:

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Beschäftigte müssen regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

  • § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" – Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich.

  • Für das Führen von Gabelstaplern gelten zusätzlich die Anforderungen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 68 sowie im DGUV Grundsatz 308-001.

Serviceleistungen

  • Schulung bei Ihnen Vor-Ort angepasst an Ihren Betriebsablauf sowie Praxis auf Ihren eigenen Staplern

  • Individuelle Angebote zu Gruppenschulungen

  • Samstagsschulungen

  • Modulare Ausbildungen auf Bauartspezifischen Staplern

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